Dienstag, 29. Mai 2012

Kondome als notwendiger Reisebedarf

Ein Sex-Shop geht durch die Presse. Noch bessere PR kann einem Laden nicht passieren. Und nun darf dieses Geschäft auch noch Sonntags öffnen. Es handelt sich um einen Sex-Shop am Münchner Hauptbahnhof. Dass die Bayern prüde und konservativ sind, ist bekannt. Aber nun wird's besonders amüsant: Das Kreisverwaltungsreferat der bayrischen Landeshauptstadt hatte dem Betreiber das Öffnen an Sonn- und Feiertagen untersagt. Der Ladenbetreiber reichte darauf hin klage ein und argumentierte damit, dass der Sex-Shop ebenso Reisebedarf verkaufe, wie andere Läden am Hauptbahnhof auch. Als Reisebedarf werden Zeitschriften, Bücher und Tonträger bezeichnet, welche sich ebenfalls im Regal des Sex-Shops befinden. Nach Meinung des Kresiverwaltungreferats hatte der Gesetzgeber jedoch nicht erotische Literatur im Sinne bei der Sonntagsausnahmeregelung.

Das Ladenschlussgesetz sieht Ausnahmeregelungen bezüglich des Sonntagsverkaufsverbot an Personenbahnhöfen vor, wenn "Bedürfnisse von Reisenden erfüllt werden". Darunter fallen Zeitschriften, Magazine, Andenken und Toilettenartikel - das Gesetz fällt keinerlei Aussage über Verwendungszweck oder Inhalt. So bezeichnet der Besitzer des Sex-Shops auch seine erotischen Spielchen als passendes Reiseandenken. Auch Kondome, DVDs, Druckerzeugnisse, Spiele und Geschenkartikel sollten ebenfalls am Sonntag verkauft werden dürfen. Kondome bieten Schutz vor Geschlechtskrankheiten & Co und können daher als notwendigen Reisebedarf (gesundheitliche Notwendigkeit) bezeichnet werden.

gemobbst von der Augsburger Allgmeinen.

Das Gericht fiel seine Entscheidung zu Gunsten des Sex-Shops. Allerdings darf an Sonn- und Feiertagen nicht das Ganze Sortiment verkauft werden, sondern lediglich Produkte, die eben diesem Reisegedanken entsprechen. Daher darf nun das Erotik-Geschäft am Münchner Hauptbahnhof ab sofort auch am Tag des Herrn öffnen. Halleluljah.

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